Nach eingängiger Prüfung wurde den steirischen SpielerInnen eine lästige Pflicht wieder abgenommen. Eine Anfrage beim BÖE und dort wiederum bei der BSO auf Prüfung der DSGVO hinsichtlich der Unterschriftsleistung aller SpielerInnen auf der Startkarte zur Einhaltung des Datenschutzes hat ergeben, dass die Anführung der Datenbestimmungen am Anmeldeformular zum Spielerpass und zusätzlich in der Ausschreibung des jeweiligen Bewerbes ausreichend ist.
Somit ist künftig die Unterschriftsleistung des/der MannschaftsführerIn unter der Haftungsklausel auf der Startkarte ausreichend.