An alle Vereine bzw. Schiedsrichter der UL Ost für Eis- und Stocksport.
Aus gegebenen Anlass wird nochmals auf den Pkt.2 der Durchführungsbestimmungen der Gebietsliga-, Kreisliga- und Unterligameisterschaft hingewiesen, dass ein Schiedsrichter nur dann ein Meisterschaftsspiel leiten darf, wenn er vom Schiedsrichterobmann der UL Ost eingeteilt wird.
Punkt 2 der Durchführungsbestimmungen:
2) Schiedsrichter:
Auf den Schiedsrichter wird vorerst verzichtet. Es muss und soll im Sinne des Sportes bzw. des Fair Play gehandelt werden. Sollte ein Schiedsrichter gewünscht werden, muss dies dem Schiedsrichterobmann der Unterliga Ost rechtzeitig bekanntgegeben werden. Dieser teilt den Schiedsrichter ein. Der Spesenersatz für den Schiedsrichter ist € 50,- + das offizielle Kilometergeld (40 Cent pro Km) und muss vom Verein, welcher einen Schiedsrichter wünscht bezahlt werden. Beim Final4 wird ein Schiedsrichter eingeteilt und wird von der UL Ost bezahlt.