Mitteilung des BÖE

28. April 2020

Sehr geehrte Funktionäre

Betrifft: Lockerungen Breitensport ab 1.Mai 

Seitens des Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport, erfolgte an den BÖE eine Mitteilung bezüglich der ersten Schritte, für die Wiederaufnahme von Trainings auf ,,Outdoor Sportstätten“ ab 1.Mai.

Die Vereine können nun vorab informiert werden:

Sobald die ,,Verordnung  für Trainings auf Outdoor Sportstätten“ in Kraft tritt und veröffentlicht wurde, können Trainings unter folgenden Regelungen durchgeführt werden!   

REGELUNGEN EIS- UND STOCKSPORT / TRAININGSBETRIEB OUTDOOR

Um einen sicheren und geregelten Trainingsbetrieb zu ermöglichen, müssen folgende Regelungen eingehalten werden:

ALLGEMEIN:

  1. TRAININGSANMELDUNG: für die jeweilige Sportstätte bei Vereinsvorstand, Obmann, Sektionsleiter oder sportlichem Leiter
  2. TRAININGSEINTEILUNG: durch Vereinsvorstand, Obmann, Sektionsleiter oder sportlichem Leiter, welche öffentlich kommuniziert werden muss und für jeden ersichtlich ist (z.B: Aushang Sportstätte, Homepage)
  3. ZEITLICHE EINTEILUNG: max. Trainingsdauer von 2 h (inkl. Pufferzone)
  4. IDENTIFIZIERUNG: Dokumentation / Aufzeichnungspflicht (welche Personen haben wann trainiert, Nachverfolgung muss gegeben sein)
  5. TRAININGSBERECHTIGUNG: auf der jeweiligen Sportstätte dürfen nur Vereinsmitglieder, sowie Kaderspieler des BÖE und der Landesverbände trainieren
  6. AUFENTHALT: ist nur für die Durchführung des Trainings auf der Sportstätte erlaubt
  7. HYGIENEFÖRDERUNG: Maßnahmen über Aushang (Poster) oder über andere Kommunikationskanäle, kein SHAKE HANDS 
  8. DESINFEKTION: ausreichende Desinfektionsmittel müssen auf der Sportstätte vorhanden sein (Desinfektion VOR, WÄHREND und NACH dem Training)
  9. SICHERHEITSABSTÄNDE: 2 m müssen eingehalten werden
  10. MUND/NASENSCHUTZ: ist bis auf die Versuchsabgabe immer zu tragen
  11. SPORTGERÄTE: Jeder Sportler darf nur seine eigenen Sportgeräte verwenden/ benützen
  12. RÜCKSPIELER: Rückspieler im Ziel- und Weitenwettbewerb müssen Einweghandschuhe tragen
  13. KANTINENBETRIEB: nicht erlaubt
  14. VERHALTENSREGELN: müssen im Eingangsbereich der Sportstätte ausgehängt werden

ZUSÄTZLICHES FÜR OUTDOOR SPORTSTÄTTEN:

  • Bei Sportstätten mit mehreren Bahnen (nebeneinander, hintereinander), muss immer eine Bahn als Sicherheitsabstand frei gelassen werden
  • Je erlaubter Trainingsbahn (90 m2), dürfen sich max. 4 Sportler aufhalten, wobei der Sicherheitsabstand von 2m immer einzuhalten ist

Mit freundlichen Grüßen,

BÖE Geschäftsstelle