Corona-Maßnahmen für die Final 4 der Kreisliga- bzw. Unterligameisterschaft

10. September 2021

Auf Grund der ab 15. September 2021 geltenden Covid 19 Regelung seitens der Bundesregierung werden alle Spieler, Schiedsrichter und Wettbewerbsleiter welche am Final 4 teilnehmen auf die 3G Regel kontrolliert. Antigentests dürfen nicht älter als 24 Stunden, bei Genesenen darf der Nachweis nicht älter als 6 Monate sein. Geimpfte müssen den Impf- bzw. grünen Pass vorweisen.